Beschränkungsvorhaben für 1,4-dioxanhaltige Tenside verschoben


Ein von den deutschen Bundesbehörden geplantes Beschränkungsverfahren für 1,4-dioxanhaltigen Tenside wurde kurzfristig auf das Jahr 2025 verschoben. Die Bundesstelle Chemikalien erklärt in einer Stellungnahme, dass dies nötig sei, um internen Koordinationsprozessen Rechnung tragen zu können.

1,4-Dioxan verteilt sich leicht in der aquatischen Umwelt und lässt sich nur schwer aus dem Trinkwasser entfernen. Der Stoff ist als Karzinogen, Kategorie 1B eingestuft. Zudem ist der Stoffe den sogenannten PMT (persistenten, mobilen und toxischen) Stoffen zuzuordnen und wurde als SVHC gemäß Artikel 57 (a) und (f) der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) identifiziert.
1,4-Dioxan wird als Verunreinigung in einer Reihe von ethoxylierten nichtionischen und anionischen Tensiden gefunden. Da diese Tenside in einer Vielzahl von Produkten auf dem EU-Markt verwendet werden, unter anderem in Reinigungsmitteln, Körperpflegeprodukten, Textilien und Pflanzenschutzmitteln, ist das Thema sowohl für die Tensidindustrie, als auch für nachgeschaltete Anwender sehr relevant.