Neue EU-Gefahrenklassen in CLP aufgenommen


In der Verordnung (EU) 2023/707 wurden die

• Endokrine Disruption der menschlichen Gesundheit Kategorie 1 und 2 (EUH380 und EUH381)

• Endokrine Disruption der Umwelt Kategorie 1 und 2 (EUH430 und EUH431)

• PBT (persistent, bioakkumulierbar, toxisch (H440)) / vPvB (sehr persistent, sehr bioakkumulierbar) EUH441))

• PMT (persistent, mobil, toxisch (EUH450)) / vPvM (sehr persistent, sehr mobil (EUH451))

neu etabliert.

 

Hier geht es zur Verordnung (EU) 2023/707 (Link)

Bei den neuen Kategorien handelt es sich um eine derzeit rein europäische Regelung, da sie nicht auf der UN-Ebene im Rahmen des GHS verankert sind. Allerdings plant die EU auch dort diese Eigenschaften entsprechend zu adressieren. Zwar sind die Kategorien schon in Kraft und können genutzt werden, allerdings gibt es, ähnlich wie bei der Umstellung auf CLP übergangsfristen. Berist im Markt befindliche Stoffe müssen spätestens 2026 auch nach diesen Kriterien eingestuft werden (neue Stoffe ein Jahr früher), Gemische auf dem Markt dann spätestens ab 2028 (neu auf den Markt gebrachte zwei Jahre früher).
Die neuen Kategorien werden sich sicher auch bei Änderungen in REACH niederschlagen, da zum Teil neue Daten für die Einstufung benötigt werden. Diese Änderungen stehen nicht zwingend mit der REACH-Revision in Verbindung, sondern sind auch als Änderungen der Anhänge über deligierte Rechtsakte erlassen werden, also auch früher kommen als der Rechtssetzungsprozess in der EU voranschreitet.
Einen Überblick über die Änderungen gibt es auch bei der ECHA.