Mit dem Start der Beschränkung sind allerdings nicht sofort von heute auf morgen alle Anwendungen untersagt. Zum Teil gibt es lange Übergangsfristen, bis das Verbot in einem Bereich wirklich Anwendung findet. So gilt z.b. für die genannten Kunstrasenplätze ein Übergang bis 2031. Eine Aufbereitung und Erklärung von REACH Anhangs XVII Eintrags 78 (Externer Link ECHA) wurde durch das REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesbehörden erarbeitet, welche hier einzusehen ist: