Überarbeitung von REACH Umsetzung des Generischen Risikomanagementansatzes (GRA)


In der März Sitzung des CARACAL* hat die EU-Kommission die Pläne für die Ausweitung des generischen Risikomanagementansatzes (engl. Generic Risk Management Approach - GRA) im Rahmen der REACH Revision vorgestellt.

Diese Änderungspläne umfassen eine Ausweitung des Artikel 68(2), welcher die Kommission ermächtigt, Stoffe mit bestimmten Eigenschaften in Verbraucherprodukten zu beschränken, ohne dass ein Verfahren über die Ausschüsse für Risikobewertung sowie für sozioökonomische Analysen durchlaufen werden muss und ohne dass die Öffentlichkeit (formal) beteiligt werden muss (wie in Artikel 68(1) vorgeschrieben ist). Derzeit ist die Ermächtigung auf krebserregende, mutagene oder reproduktionstoxische Stoffe (KMR, bzw. engl. CMR) eingegrenzt.

Die Pläne umfassen eine Ausweitung dieser Möglichkeit, Beschränkungen auf weitere Gefahrenklassen vorzuschlagen. Diese sind nach den Plänen der Kommission:

  1. Endokrine Disruptoren, Kat. 1 (hormonwirksame Stoffe)

  2. Stoffe mit spezifischer Zielorgantoxizität, wiederholte Exposition (STOT RE) Kat. 1, einschließlich immunotoxischer und neurotoxischer Stoffe

  3. Persistente bioakkumulierende toxische (PBT)/sehr Persistente, sehr bioakkumulierende (vPvB) Stoffe

  4. Atemwegssensibilisierende Stoffe

Außerdem sind persistente mobile toxische (PMT) sowie sehr persistente sehr mobile (vpvM) Stoffe als weitere Option in der Diskussion. Rechtfertigung für die Ermächtigung ist, dass in Verbraucherprodukten die Möglichkeiten für ein anderes Risikomanagment als das Verbot nur begrenzt gegeben sind und dass die Stoffe nachhaltig schädliche Wirkung auf die menschliche Gesundheit haben können. Daher ist standardmäßig ein gewisses Risiko anzunehmen, welches reguliert werden soll und nur in notwendigen Verwendungen weiter zum Einsatz kommt (esssential uses).

Es wird weiter erwogen auch Verwendungen professioneller Verwender*innen in den generischen Regulierungsansatz einzubeziehen, sofern die ein den Verbraucher*innen vergleichbares Risikopotenzial besitzen, d.h. in ähnlicher Art und Weise angewendet werden in Hinblick auf die Möglichkeit die Arbeiter*innen zu schützen.

Die Umsetzung soll anhand eines Arbeitsprogramms erfolgen, damit die Marktakteur*innen eine Planbarkeit erhalten, wann und welche Maßnahmen geplant sind. Dieses Programm soll parallel zur REACH Revision erarbeitet werden und vorrangig Verwendungen einbeziehen, bei denen eine hohe Exposition von Mensch und/oder Umwelt zu erwarten ist. Hinsichtlich der Stoffeigenschaften sollen zunächst Endokrine Disruptoren und PBT/vPvB Stoffe reguliert werden. Ein weiters Kriterium um Verwendungen zu priorisieren ist die Frage, ob die Stoffe als solche oder in Gemischen verwendet werden. Diese sollen vorrangig vor Stoffen in Erzeugnissen geregelt werden.

Der Ansatz soll derzeit durch die Mitgliedstaaten diskutiert werden. Zur Einsicht der Foliensatz der Kommission mit weiteren Details.

*Competent Authorities for REACH and CLP