Die geplanten Änderungen der REACH-Verordnung und die bereits erfolgten Ausweitungen der CLP-Verordnung in Hinblick auf die neuen Gefahren-Kategorien (Persistente bioakkumulierende toxische (PBT)/sehr Persistente, sehr bioakkumulierende (vPvB) Stoffe, endokrine (also hormonschädliche) Stoffe sowie persistente mobile toxische (PMT)), bringen mit sich, dass sich auch die Standarddatenanforderungen für die Stoffregistrierungen verändern werden.